Unsere Rechtsgebiete von A-Z

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass dieses nicht umfassend in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt ist, sondern in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und letztlich auch im konkreten Arbeitsvertrag. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung zu den einzelnen Problemen, die selbstverständlich ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Folgende Schwerpunkte sind dabei Gegenstand unserer Tätigkeit, wobei die Aufzählung aufgrund der Vielfältigkeit der Materie selbstverständlich nicht abschließend sein kann:

  • Inhalt von Arbeitsverträgen bzw. Änderungsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigung, ordentliche Kündigung und fristlose Kündigung
  • Urlaub/Urlaubsabgeltung
  • krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Entgeldfortzahlung
  • Lohn- und Gehaltsansprüche, Tariflohn
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. freiwillige Gratifikationen
  • Schutz schwerbehinderter Menschen
  • Lehrlingsstreitigkeiten
  • Schutz schwangerer Frauen bzw. Eltern in Elternzeit
  • befristete Arbeitsverträge
  • Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Betriebsübergang
  • Zeugnis
  • Wettbewerbsregeln
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen nach einem Praktikum


Wie wohl überall im deutschen Recht gilt es auch im Bereich des Arbeitsrechts, bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um Rechtsverluste durch Fristversäumnisse zu vermeiden. Um dieses zu verhindern, sollten Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Beistandes versichern. Sollten Sie Beratungsbedarf in einem der oben genannten Bereiche sehen, bitten wir um Vereinbarung eines Gesprächstermins.