Rechtsanwältin Marschke ist seit Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und verfügt über detailliertes und umfangreiches Fachwissen. Sie konnte aufgrund der Erlangung der theoretischen und der praktischen Erfahrungen den Titel Fachanwältin für Erbrecht seit 2008 erwerben.
So umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung beispielsweise:
- Führung von Erbauseinandersetzungen mehrerer Miterben des gesamten Vermögens in Form des Abschlusses von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen bzw. bei streitigen Auseinandersetzungen die Führung des Erbauseinandersetzungverfahrens
- Feststellung der Erben, der Erbquote, gegebenenfalls im Feststellungsverfahren
- Begleitung in Erbscheinsverfahren
- Teilungsversteigerungsverfahren bei Erbauseinandersetzungen des Immobiliarvermögens
- Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen aus dem Nachlass des Verstorbenen, Haftungsbeschränkungen in dem Umfange, das nicht mit dem persönlichen, eigenen Vermögen eine Haftung für Schulden des Verstorbenen eintritt
- Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente und Erbverträge
Ziel unserer diesbezüglichen anwaltlichen Tätigkeit ist die schnelle Auseinandersetzung, in Vermeidung eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens. Bei Erforderlichkeit dieses Verfahrens ist durch die konkrete Antragstellung die Beschleunigung möglich.
Ein weites Feld der anwaltlichen Beratung und Vertretung sind die Pflichtteilsregelungen. Auffällig bei Regelungen des Pflichtteils ist es, dass vom Erblasser versucht wird, bei Enterbung des Berechtigten auch noch den Pflichtteil zu vermeiden oder stark einzuschränken. Der Gesetzgeber hat hier jedoch eine gesetzliche Regelung getroffen. Bei unentgeltlichen Vermögensverschiebungen, wie z.B. Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod, tritt ein Ergänzungsanspruch ein, der neben dem Pflichtteil geltend gemacht werden kann.
Wir konnten aufgrund des Umfanges des Erbrechtes nur einen kleinen Teil der rechtlichen Regelungen herausgreifen. Sofern Fragen auftreten und Sie eine Beratung wünschen, wird gebeten, einen Besprechungstermin zu vereinbaren.