Die Kanzlei Marschke und Kollegen berät sie zu allen Fragen des Insolvenzrechts.
Schuldnerberatung
Sollte Ihre Schuldenlast erdrückend sein, können wir gemeinsam entweder die außergerichtliche Schuldenbereinigung unternehmen oder aber das Insolvenzverfahren für Sie beantragen. Außergerichtliche Schuldenberatung bedeutet, dass wir sämtliche Gläubiger anschreiben und mit Ihnen gemeinsam ein Konzept entwickeln, wie die Schulden – üblicherweise in sechs Jahren – zurückgezahlt werden können. Die Höhe der Schulden ist nicht entscheidend, eine Schuldenbereinigung/Insolvenzverfahren kann sich auch lohnen, wenn die Schulden zwar nicht so hoch sind, aber keine Aussicht besteht, diese in absehbarer Zeit zurück zu zahlen. In jedem Fall gehen wir auf Ihr persönliches Schicksal ein. Manche Schulden sind vielleicht vom Gläubiger nicht durchsetzbar, da die Forderung verjährt ist. Andere Schulden aus Fehlinvestitionen begründen vielleicht eher Schadensersatzansprüche gegenüber Banken. Eventuell stehen Ihnen selbst noch Ansprüche aus Vertragsverhältnissen zu. Alle diese Punkte können wir in einem persönlichen Gespräch klären.
Abwehr von Ansprüchen
Wenn über eine Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, versucht der Insolvenzverwalter oft die sogenannte Insolvenzmasse dadurch zu vermehren, dass er bestimmte Handlungen von Schuldner anficht. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie Geld, welches Sie von einem Schuldner erhalten haben, wieder an die Insolvenzmasse zahlen müssen und nur eine Quote erhalten. Die Quoten in den deutschen Insolvenzverfahren liegen jedoch meist nur im einstelligen Bereich, so dass eine Zahlung an einen Insolvenzverwalter oftmals bedeutet, dass das Geld nicht wieder zu Ihnen gelangt. Gegen diese Insolvenzanfechtung gibt es verschiedene Mittel. Wir wehren unberechtigte Ansprüche effektiv ab, außergerichtlich und gerichtlich.
Durchsetzung von Ansprüchen
Ihr Arbeitgeber, Ihr Mieter oder eine Person, die Ihnen Geld schuldet, ist in der Insolvenz? Die Insolvenzordnung sieht für jede Beziehung zum Insolvenzschuldner eine gesonderte Behandlung vor. Arbeitnehmer und Vermieter werden anders behandelt als normale Gläubiger. Es gibt die Möglichkeit, dass Sicherheiten auch in der Insolvenz geltend gemacht und Bürgen in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie Fragen rund um die Durchsetzung von Ansprüchen in einem Insolvenzverfahren haben, stehen wir Ihnen immer zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie Beratungsbedarf in einem der oben genannten Bereiche sehen, bitten wir um Vereinbarung eines Gesprächstermins.