"Ein Rechtsanwalt ist viel zu teuer, das Geld kann ich mir sparen". So oder ähnlich denken viele nach einem Verkehrsunfall und versuchen, den ihnen entstandenen Schaden selbst gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Oftmals ist es so, dass die Haftpflichtversicherer in diesen Fällen sehr schnell einige Beträge überweisen, welche durch die Geschädigten eingestrichen werden. Viele merken gar nicht, dass sie dabei eine Menge Geld verschenken. Nach unseren Erfahrungen sind die Haftpflichtversicherer durch ein "Schadensmanagement" dazu übergegangen, Opfer von Verkehrsunfällen durch eine freundliche und schnelle Bearbeitung von der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts abzuhalten. Bei der Regulierung des Schadens werden dann jedoch oftmals Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, fiktiver Haushaltsschaden, Schmerzensgeld, Wertminderung, selbst Reparaturkosten gar nicht bzw. nur unvollständig reguliert. Auch versuchen Haftpflichtversicherer oft, den Geschädigten von der Einschaltung eines von ihm gewählten Gutachters abzuhalten oder ihm bestimmte Autovermietungen für die Benutzung eines Ersatzwagens vorzuschreiben.
All dies führt zu einer Kostenminimierung bei der Haftpflichtversicherung und zu einer Beschneidung der berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten. Um dies zu verhindern, ist es aus unserer Sicht in jedem Fall notwendig, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch wenn die Haftungsfrage völlig unstreitig ist. Um so mehr gilt dies, wenn die Haftungsfrage streitig ist. Nach unserer Erfahrung neigen Haftpflichtversicherungen dazu, den Haftungsanteil des Geschädigten zu überhöhen, um so Geld zu sparen. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen in diesen Fällen sagen, wie die Haftungsverteilung tatsächlich vorzunehmen ist.
Um auf die Ausgangsfrage der Kosten zurückzukommen, ist anzumerken, dass für den Fall der Regulierung des Unfalls die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zum Schadensumfang gehören. Dies heißt, dass bei vollständiger Regulierung der Unfallsache durch den Mandanten kein Cent an den Anwalt zu zahlen ist. Auch sind oft Rechtsschutzversicherer vorhanden, welche ebenfalls bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche verpflichtet sind, Deckungsschutz zu erteilen.
Sollten Sie Beratungsbedarf sehen, bitten wir um die Vereinbarung eines Gesprächstermins.