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Fehlerhaftes Material: Wofür haftet der Baustoffhändler?

26. März , 2006

Bei der Frage, in welchem Umfang Baustoffhändler für fehlerhaftes Material haften, streiten sich die Gerichte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass der Verkäufer - verschuldensunabhängig - nur für die Kosten zur Entfernung des alten und die Lieferung des neuen Materials haftet. Weiter geht dagegen das OLG Karlsruhe. Es ist der Meinung, dass der Baustoffhändler auch noch die Kosten für den Einbau des neuen Materials ersetzen muss. Im Falle eines Falles ist also anwaltliche Hilfe unumgänglich.

Wichtig: Der Schadenersatzanspruch eines Kaufmanns setzt allerdings voraus, dass er das gelieferte Material untersucht hat und ihm der Mangel dabei nicht aufgefallen ist (OLG Köln, 11 U 46/05; OLG Karlsruhe, 12 U 144/04).

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