Wie können wir Ihnen helfen?

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass dieses nicht umfassend in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt ist. Es gibt vielmehr eine Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und letztlich auch den persönlich geschlossenen Arbeitsvertrag. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung zu den einzelnen arbeitsrechtlichen Problemen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Unter anderem ist Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit die Prüfung von geschlossenen oder noch zu schließenden Arbeitsverträgen bzw. Änderungsverträgen. Hierbei ist der jeweilige Inhalt Gegenstand unserer anwaltlichen Überprüfung wie beispielsweise Lohnansprüche und Gehaltsansprüche, Tariflohn und Mindestlohnansprüche, Überprüfung der Regelungen zum Urlaubgeld und Weihnachtsgeld bzw. der freiwilligen Gratifikationen, der jeweilige Urlaubsanspruch und die Befristung von Arbeitsverträgen.

Eine schwerpunktmäßige anwaltliche Beratung und Vertretung liegt weiterhin in der Prüfung der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung. Im Falle der Erforderlichkeit wird ein Kündigungsschutzklageverfahren an dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht zur Wahrung der Interessen vorgeschlagen und geführt werden. Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen der Arbeitgeber selbst. Dies führt zu einem umfangreichen Erfahrungsschatz dahingehend, aus welcher Motivation heraus Arbeitgeber Kündigungen aussprechen. Hierdurch besteht ein guter Erfahrungssatz, sodann die Interessen gegen arbeitgeberseitige Kündigungen zu vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsrecht ist die Prüfung zu Recht erteilter Abmahnungen. Bei zu Unrecht erteilten Abmahnungen erfolgt die Interessenvertretung gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte. Sollte es erforderlich sein, können auch hier die arbeitsrechtlichen Verfahren geführt werden.

Zu den weiteren anwaltlichen Tätigkeiten gehört es, die Urlaubsansprüche und mögliche Urlaubsabgeltung zu berechnen und zu fordern.
Der Schutz schwerbehinderter Menschen, der Schutz schwangerer Frauen bzw. Arbeitnehmer im Elternzeit sind ebenfalls Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Die Überprüfung des erteilten Zeugnisses, Zwischenzeugnisses liegt bedarf unter Umständen unserer Interessenwahrnehmung.

Wie wohl überall im deutschen Recht gilt es auch im Bereich des Arbeitsrechtes, bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Ein Rechtsverlust sollte durch Fristversäumnisse vermieden werden. Es ist daher wichtig, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und sich rechtzeitig anwaltlichen Beistandes zu versichern.

Sollten Sie Beratungsbedarf in einem der oben genannten Bereiche oder aber auch in anderen nicht aufgezählten arbeitsrechtlichen Problemen sehen, bitten wir, Kontakt zu uns aufzunehmen. Dies können Sie entweder über unser Kontaktformular oder aber auch gern telefonisch. Zur Vereinfachung des ersten Kontaktes dürfen wir Sie bitten, unten zu entnehmenden Aufnahmebogen im Arbeitsrecht ausgefüllt uns zur Verfügung zu stellen. Bei gleichzeitiger Übersendung der Vollmacht im Arbeitsrecht sind wir in der Lage, unverzüglich mit unserer anwaltlichen Beratung oder Interessenvertretung zu beginnen.

    Möchten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Sachen Arbeitsrecht beauftragen wollen, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.

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