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Aufgrund der Ausbildungsvoraussetzungen - 1982 hat Rechtsanwalt Bernd Marschke die Prüfung zum Bankkaufmann bestanden - vertreten die Rechtsanwälte Marschke & Kollegen seit Jahren im Bereich des Bankenrechts.
Sofern Anlagegeschäfte aufgrund fehlender oder falscher Beratung oder aber Schuldenregulierung - entweder als Kreditnehmer oder Bürgen - erforderlich sind, steht Rechtsanwalt Bernd Marschke für die schriftlich oder persönlich verhandelnde Vertretung als auch als Prozessvertreter zur Verfügung.
Seit Abschluss der Banklehre hat Rechtsanwalt Bernd Marschke den Kontakt zu "Bankern" der unterschiedlichen Bankinstitute aufrechterhalten, so dass ein Fach- und Erfahrungswissen bei der individuellen Problemlösung zur Seite steht.
Weiteres kann in einem Gespräch nach Terminsvereinbarung mit unserem Sekretariat in Erfahrung gebracht werden.
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