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Rechtsanwältin Arnold und Rechtsanwalt Hamberger sind seit Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Sie verfügen daher über die detailierten Kenntnisse im gesamten, umfangreichen Erbrecht.
So umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung beispielsweise:
- Führung von Erbauseinandersetzungen mehrerer Miterben des gesamten Vermögens
- Teilungsversteigerungsverfahren bei Erbauseinandersetzungen des Immobiliarvermögens
- Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen aus dem Nachlass des Verstorbenen
- Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente und Erbverträge
Ziel unserer diesbezüglichen anwaltlichen Tätigkeit ist die schnelle Auseinandersetzung, in Vermeidung eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens. Bei Erforderlichkeit dieses ist durch die konkrete Antargstellung die Beschleunigung möglich.
Ein weites Feld der anwaltlichen Beratung und Vertretung sind die Pflichtteilsregelungen. Auffällig bei Regelungen des Pflichtteils ist es meistens, dass vom Erblasser versucht wird, bei Enterbung des Berechtigten auch noch den Pflichtteil zu vermeiden oder stark einzuschränken. Der Gesetzgeber hat hier jedoch eine gesetzliche Regelung getroffen. Bei unentgeltlichen Vermögensverschiebungen, wie z.B. Schenkungen, in den letzten 10 Jahren vor dem Tod, tritt ein Ergänzungsanspruch ein, der neben dem Pflichtteil geltend gemacht werden kann.
Wir konnten aufgrund des Umfanges des Erbrechtes nur einen kleinen Teil der rechtlichen Regelungen herausgreifen. Sofern Fragen auftreten und Sie eine Beratung wünschen, wird gebeten, einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
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