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Schwerpunkt: Gesellschaftsrecht

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Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht - Rechtsanwalt und Notar Bernd Marschke

sind die Regelungen zwischen Unternehmern und – zumindest teilweise – von Kapitalgebern.


Neben der Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern im Rahmen der anwaltlichen Vertretung
  • Gesellschaftsauseinandersetzung
  • Beratung über die zu wählende Form der Gesellschaft
  • Vertretung der Interessen von Geschäftsführern gegenüber der Gesellschaft
  • oder der Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführern
  • Betriebsaufspaltungen
steht der Notar Bernd Marschke zwecks Beratung und Beurkundung von beispielsweise
  • Geschäftsanteilsübertragungen
  • Gründung von Neu-Gesellschaften (GmbH, AG)
  • Einbringung von Einzelfirmen in Neu-Gesellschaften
zur Verfügung.

Sämtliche Geschäftsfelder, die mit dem Gesellschaftsrecht in enger Berührung stehen, wie Bürgschaften gegenüber Banken, Regelungen des Geschäftsführeranstellungsvertrages, Gründung von Personengesellschaften (BGB-Gesellschaften, KG) werden ebenfalls im Rahmen der Vertretung unserer Mandanten beratend und gestaltend begleitet.

Sofern steuerliche Problemkreise zu klären sind, ziehen wir auf Wunsch bei gesonderter Beauftragung die mit uns in Kooperation befindliche Steuerberatungsgesellschaft hinzu oder Ihren ständigen Steuerberater. Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts sind zivilrechtliche Lösungen häufig nur in Zusammenarbeit mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe optimal zu gestalten.

















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