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Seit 1994 ist Rechtsanwalt Bernd Marschke im Bereich des Kapitalanlagenrechts tätig. Zu unseren Grundsätzen gehört, dass wir ausschließlich Kapitalanlagegeschädigte vertreten und keine Kapitalanlagevermittler, Banken oder Emittenten von Kapital.
Durch die vom BGH entwickelten Rechtsgrundsätze ist seit Jahren die Möglichkeit gegeben, Kapitalanlagegeschädigten zu helfen. Eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich, wobei neben den Vertragsunterlagen grundsätzlich ein Gedächtnisprotokoll über das werbende, beratende Erst- und Folgegespräch für eine erfolgreiche Vertretung unabdingbar ist.
Kapitalanlagen, die zur Überprüfung an uns herangetragen werden sollten, sind:
- Eigentumswohnungen zur Vermietung zur Erzielung eines Steuerspareffekts
- atypisch stille Unternehmensbeteiligungen ("Blindpool")
- Leasingfonds
- geschlossene Immobilienfonds
- Warenterminoptionsgeschäfte/Futures
- Kreditgeschäfte in Kombination mit Aktien-/Fondsanlagen (leverage efekt)
- Anlagen mit Fremdwährungsberührung (US-Dollar, Japan-Yen).
Bitte halten Sie nach Terminsvereinbarung die erforderlichen Unterlagen bereit. Wir können Ihnen unter Umständen auch helfen, obwohl der Wortlaut der Vereinbarungen "gegen Sie spricht". Eine Prüfung, insbesondere bei kreditierten (über Schulden bei einer Bank finanzierten Anlagen) oder gestückelten (Ratenzahlungsplan) oder Teilfinanzierung über Kündigung bestehender Lebensversicherungs- oder ähnlicher Verträge, ist in jedem Fall anzuraten.
Zwecks näherer Einzelheiten bitten wir um Vereinbarung eines kostenlosen Telefontermins zur Feststellung des Beratungs- und Handlungsbedarfs.
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