
Abwehr von Ansprüchen
- 1. Dezember 2015
- Von: admin
- Insolvenzrecht
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Wenn über eine Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, versucht der Insolvenzverwalter oft die sogenannte Insolvenzmasse dadurch zu vermehren, dass er bestimmte Handlungen von Schuldner anficht. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie Geld, welches Sie von einem Schuldner erhalten haben, wieder an die Insolvenzmasse zahlen müssen und nur eine Quote erhalten. Die Quoten in den deutschen Insolvenzverfahren liegen jedoch meist nur im einstelligen Bereich, so dass eine Zahlung an einen Insolvenzverwalter oftmals bedeutet, dass das Geld nicht wieder zu Ihnen gelangt. Gegen diese Insolvenzanfechtung gibt es verschiedene Mittel. Wir wehren unberechtigte Ansprüche effektiv ab, außergerichtlich und gerichtlich.