
Durchsetzung von Ansprüchen
- 1. Dezember 2015
- Von: admin
- Insolvenzrecht
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Ihr Arbeitgeber, Ihr Mieter oder eine Person, die Ihnen Geld schuldet, ist in der Insolvenz? Die Insolvenzordnung sieht für jede Beziehung zum Insolvenzschuldner eine gesonderte Behandlung vor. Arbeitnehmer und Vermieter werden anders behandelt als normale Gläubiger. Es gibt die Möglichkeit, dass Sicherheiten auch in der Insolvenz geltend gemacht und Bürgen in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie Fragen rund um die Durchsetzung von Ansprüchen in einem Insolvenzverfahren haben, stehen wir Ihnen immer zu Ihrer Verfügung.