Familienrecht
- 14. Dezember 2016
- Von: admin
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Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Marschke im Bereich des Familienrechts tätig. Sie erhielt bereits nach kurzer Zeit unter Erfüllung der Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Fachkenntnisse den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Auch hier verfügt sie durch mindestens 15 Stunden jährlicher Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen über die Kenntnisse der notwendigen aktuellsten Rechtsprechung und etwaiger gesetzlicher Änderungen.
Einen bedeutenden Anteil im Familienrecht besteht in der anwaltlichen Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Ehescheidung. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung sind auch Ehescheidungsfolgeangelegenheiten, wie Klärung der elterlichen Sorge, des Umganges und des Kindesunterhaltes bei Vorhandensein von gemeinsamen minderjährigen Kindern. Der Ehegattentrennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt werden ebenfalls im Zusammenhang mit einer Trennung der Ehegatten und bei Führung der Ehescheidung überprüft. Im Übrigen sind weiterhin die Klärung der ehelichen Wohnung, die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates und die Auseinandersetzung der Vermögenswerte Teil der anwaltlichen Vertretung und Beratung. Darüber hinaus sind die steuerlichen Aspekte unter den Ehegatten ebenfalls mit zu berücksichtigen.
Ein Großteil des Familienrechtes macht die Klärung der elterlichen Sorge und des Umganges bei gemeinsamen Kindern aus. Hierbei besteht kein Unterschied mehr dahingehend, ob die Eltern mit einander verheiratet sind oder waren oder nicht.
Weitere Themen aus dem Familienrecht sind die Abstammung, die Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft hier in diesem Zusammenhang auch die Frage der Zustimmung zur genetischen Abstammungsuntersuchung. Der Änderung der Rechtsprechung hat diesbezüglich eine neue gesetzliche Regelung geschaffen, die es ermöglichen, offiziell eine genetische Abstammungsuntersuchung zu verlangen.
Zum Familienrecht gehört auch das Adoptionsverfahren. Hierbei wird zwischen in der sogenannten Minderjährigenadoption und der Volljährigenadoption unterschieden. Die anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Adoption erfolgt auch übergreifend in Bezug auf das Erbrecht.
Sollten sie anwaltlichen Beratungs-oder Vertretungsbedarf haben, dürfen wir Sie bitten, über unser Kontaktformular oder telefonisch uns zu Kontaktieren.
Vorteilhaft ist es, wenn Sie zur Vorbereitung auf ein Besprechungstermin den Mandantenbogen und den Aufnahmebogen für Familienrecht uns ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
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