
Mahnwesen und Inkasso
- 30. November 2015
- Von: admin
- Mahnwesen
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Rechtsanwalt Bernd Marschke ist seit einigen Jahren auf den Einzug unstrittiger Zahlungen säumiger Schuldner spezialisiert.
Die effiziente Beitreibung offener Forderungen ist dadurch erreichbar, dass unter Einhaltung der kürzesten rechtlich erforderlichen Fristen die Schuldner mit Hilfe gerichtlicher Verfahren gezwungen werden, entweder die Forderung auszugleichen oder in die Insolvenz zu gehen oder die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Bedenken Sie, dass die Schuldner diese schnelle, harte Beitreibung registrieren werden und der teilweise verbreitete Umgang mit offenen Forderungen wie beispielsweise
- „Ich habe bereits überwiesen.“
- „Die Zahlung kommt, da ein größerer Geldeingang bevorsteht.“
- „Lassen Sie mir noch 3 Wochen Luft, dann kann ich zahlen.“
vermieden wird, so dass Sie zumindest nicht die „Letzten“ sind. Werden Sie aktiv; keine Ausreden, da wir sämtliche Möglichkeiten der ZPO – Kontensperre, Pfändung bei Auftraggeber, Sicherungshypothek und Versteigerung des Einfamilienhauses, Austauschpfändung – zu Ihrem Vorteil nutzen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zieht – sofern sie zeitnah nach Eintritt des Verzuges erfolgt – nicht nur Kosten nach sich, sondern eben auch Zahlungseingang und Liquidität.
Für ein näheres Beratungsgespräch für den Forderungseinzug (Inkasso) steht Ihnen Rechtsanwalt Bernd Marschke nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Übrigens, wir vertreten Inkassovorgänge für gewerbliche Mandanten bundesweit.