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Schadensersatz

Schadensersatz

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. In dieser sprichwörtlichen Situation fand sich wohl jeder schon mal wieder. Doch was ist, wenn ein anderer meinen Schaden verursacht hat? Es reicht doch wohl, wenn ich den Spott hinnehmen muss – der Schaden ist mir doch dann wenigstens zu ersetzen, oder? Hier passt die beliebteste Antwort eines Juristen mehr denn je: „Es kommt darauf an“.

Das kleine Wort „Schadensersatz“ hat aus Sicht eines Anwalts den wohl weitreichendsten Hintergrund und die meisten Anwendungsfälle. Und dazu sind in diesem Rechtsgebiet die verschiedensten juristischen Feinheiten zu beachten. So ist zunächst zu prüfen, ob dem allgemeinen Schadensersatzrecht einer Person gegenüber einer anderen Person nicht etwa spezialgesetzliche Vorschriften im Weg stehen oder ob diese nebeneinander geltend gemacht werden könnten. Auch stellt sich die Frage, ob an alle Fälligkeiten, Fristen oder Mahnungen gedacht wurde.

Ein Recht -oder genauer: ein Anspruch- auf Schadensersatz kann in allen nur denkbaren Lebensbereichen entstehen. Und sei es nur mal wieder einer dieser verrückten Tage…

Der gestern gekaufte Wecker klingelt morgens nicht. Später stellt sich heraus, dass dieser einen Mangel hatte und nicht seinen gewöhnlichen Zweck erfüllt. Voller Frust beginnen Sie den Tag und hetzen noch halbwegs pünktlich aus der Tür. Das Wetter entspricht Ihrer Stimmung – natürlich muss es an einem solchen Tag regen. Und das Auto steht in der Straße um die Ecke, weil wie immer kein Parkplatz vor dem Haus frei war. Auf dem Weg zum Auto rast Ihr(e) Ex mit dem PKW mutwillig durch eine Pfütze am Straßenrand. Von der Hüfte abwärts sind Sie voller Schmutz und Wasser. Die Reinigung der schicken neuen Hose wird was kosten. Endlich am Auto angekommen. Nun aber schnell in die Spur in Richtung Arbeit. Der Regen macht das Autofahren nicht einfacher. An einer roten Ampel fahren Sie zu allem Überfluss dem Vordermann auf. Am Straßenrand wollen Sie sich mit ihm unterhalten. Er beklagt sich über furchtbare Schmerzen im Nacken und verspricht Ihnen gütiger Weise, Ihnen die Rechnung der Behandlung zu schicken. Sie wollen einen Rettungswagen und einen Abschleppdienst zum Unfallort bestellen. Dabei müssen Sie feststellen, dass Ihr angeblich wasserdichtes Handy in der nassen Hosentasche den Geist aufgegeben hat. Als Sie versuchen zu einem anderen Passanten zu laufen, um sich dessen Handy zu leihen, übersehen Sie die beschädigten Gehwegplatten und stürzen der Länge nach hin. Nun benötigen auch Sie einen Rettungswagen. Im Krankenhaus angelangt versichert man Ihnen, dass Sie drei Wochen lang nicht arbeiten werden. Sie denken schon an den Verdienstausfall von knapp einem Monat.

Dieser zugegeben überspitze Ablauf eines Vormittags dient lediglich der Veranschaulichung möglicher Situationen, die einen Schadensersatzanspruch begründen könnten. Einen Anspruch auf Sonnenschein hat leider niemand. Und wenn Sie keine Parkfläche vom Vermieter anmieten, werden Sie wohl auch keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Wohnung haben. Doch sollte man überlegen, ob nicht die mangelhaften Geräte vom Verkäufer zu reparieren oder zu ersetzen sind. Bei dem Wecker, welcher nicht klingelt oder beim angeblich wasserdichten Handy, welches nicht einmal ein paar Regentropfen aushält, greift das kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrecht vor dem allgemeinen Schadensersatzrecht. Etwaige Kosten, die Ihnen für die Reinigung der Hose entstehen, könnten aber im Rahmen eines Schadensersatzes geltend gemacht werden. Doch auch Sie werden Schadensersatz leisten müssen. Die Schäden am anderen Fahrzeug und an der Gesundheit des Fahrers aufgrund des Auffahrunfalles könnten durch Sie zu tragen sein. Zuletzt wäre es in Ihrem Interesse zu klären, ob Ihnen das Land Berlin im Rahmen der Amtshaftung aufgrund des beschädigten Gehwegs Schadensersatz leisten sollte oder sogar den Verdienstausfall ausgleichen sollte.

Oft wird unterschätzt, was alles Bestandteil eines zivilrechtlichen Schadens sein kann. Um sich hierbei keine Schadensersatzansprüche abzuschneiden oder um gegebenenfalls zu hohe Ansprüche gegen Sie abzuwehren, ist es daher stets ratsam einen Anwalt zur konkreten Situation zu befragen.

    Möchten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Sachen Schadensersatz beauftragen wollen, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.

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