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Strafrecht

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Post, die definitiv niemand haben möchte: ein Strafverfahren ist gegen Sie eingeleitet worden. Aus Angst vor einer Verurteilung und hinterher als vorbestraft zu gelten, wollen viele Leute die Straftat im Rahmen einer ersten Vernehmung aus der Welt schaffen. Oft geschehen hierbei die ersten und nicht selten entscheidenden Fehler, welche gerade zu einer Verurteilung führen. Im Gegenzug dazu sind viele Leute auch der Meinung, dass alles halb so wild ist und auch so ein Strafverfahren schon irgendwie überstanden wird. Diese Leute verkennen und unterschätzen oft die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Verfahrens.

Im Rahmen des Strafrechts ist es ratsam den Anwalt so früh wie möglich einzuschalten. Dies sollte am besten noch vor der ersten Reaktion auf ein Ermittlungsschreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geschehen. Der Anwalt hat die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen und kann Ihnen so Informationen darüber verschaffen, was Ihnen eigentlich konkret vorgeworfen wird. Die genauen Umstände des Vorwurfs und die Tatsachen, worauf sich dieser stützt, gehen in der Regel nicht ausführlich genug aus dem Ermittlungsschreiben hervor. Das genaue Wissen darüber, was Ihnen vorgeworfen wird, ist unerlässlich für eine effektive und erfolgreiche Abwendung strafrechtlicher Folgen. Nur so kann es auch vermieden werden, das ggf. im Rahmen der Vernehmung Dinge preisgegeben werden, die eine Verurteilung wegen bestimmter Straftaten überhaupt erst möglich machen.

Ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Vertretung noch im Ermittlungsverfahren ist, dass der Anwalt bei weniger schwerwiegenden Straftaten die Möglichkeit hat, persönlich mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Oft kann so die Einstellung des Verfahrens noch vor der gerichtlichen Verhandlung erreicht werden.

Doch auch in späteren Phasen des Strafverfahrens ist es sinnvoll, sich noch von einem Anwalt vertreten zu lassen. So können auch im Zwischenverfahren, bei der Gerichtsverhandlung oder nach der Einlegung von Rechtsmitteln (Beschwerden, Berufungen, Revisionen) noch Tatsachen durch den Anwalt ermittelt werden, welche eine Strafe mindern oder eine Verurteilung sogar verhindern können.

Das Strafverfahren kann viele belastende Situationen mit sich bringen. Der psychische Druck im Ermittlungsverfahren aufgrund von Anhörungen oder Vernehmungen und die Unsicherheit vor Ausgang des Verfahrens sind nur der Anfang. Beim Strafverfahren kann es auch zu Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Arrestierung von Vermögen, zur Freiheitsentziehung und zu anderen Zwangsmaßnahmen kommen. Der Umgang mit solchen staatlichen Maßnahmen stellt viele vor große Bedenken und sollte daher ebenfalls mit fachlichem Rat begleitet werden.

Entscheidend ist, den Vorwurf im Verfahren rechtzeitig juristisch einzuordnen, um eine effektive und erfolgreiche Verteidigung zu erarbeiten. Und nebenbei sorgt die anwaltliche Vertretung auch dafür, dass dem Beschuldigten beim Umgang mit den Verfahrensschritten viel psychischer Druck genommen wird.

    Möchten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Strafrechtsangelegenheiten beauftragen wollen, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.

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