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Antje Marschke

Antje Marschke

Fachanwältin für Erb- und Familienrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin Antje Marschke

Sie wurde im Jahr 1972 in Dahme/Mark geboren. Nach erfolgreich bestandenen Abitur studierte sie ab Oktober 1990 Rechtswissenschaften an der HU Berlin. Nach erfolgreich bestandenen 1. sowie 2. Staatsexamen im Oktober 1997 begann sie ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwältin in der hiesigen Kanzlei, wo sie bereits zuvor mehrere Monate ihre Referendarausbildung absolviert hatte.

Bereits zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit erfolgte eine fachliche Qualifizierung, die dazu führte, dass bereits im Jahre 2001 der Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben werden konnte. 2008 erwarb sie den weiteren Titel als Fachanwältin für Erbrecht.

Zum weiteren Aufgabengebiet gehörte es später, Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen auszuüben.

Nach dem Tod des Seniorpartners übernahm sie das Amt des Notariatsverwalters.

Rechtsgebiete

Familienrecht

Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Marschke im Bereich des Familienrechts tätig. Sie erhielt bereits nach kurzer Zeit unter Erfüllung der Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Fachkenntnisse den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Auch hier verfügt sie durch mindestens 15 Stunden jährlicher Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen über die Kenntnisse der notwendigen aktuellsten Rechtsprechung und etwaiger gesetzlicher Änderungen.
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Erbrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin Antje Marschke ist seit Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Sie verfügt über ein detailliertes und umfangreiches Fachwissen. Sie konnte aufgrund der Erlangung der theoretischen Kenntnisse durch Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht und aufgrund der praktischen Erfahrungen, hier sind mehr als 80 Fälle im Erbrecht vor Beantragung des Fachanwaltstitels zu bearbeiten, den Fachanwaltstitel für Erbrecht 2008 erwerben. Auch nach Erlangung des Fachanwaltstitels ist es erforderlich, gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer, hier der Rechtsanwaltskammer Berlin, jährlich nachzuweisen, dass sie sich in diesem Rechtsgebiet weiterhin die aktuellen Erkenntnisse durch Fortbildung von mindestens 15 Stunden jährlich erwirbt.
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