Notariat

Als Notarin steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Antje Marschke für die notarielle Beratung, Beurkundung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften sowie für Beglaubigungen mit dem Amtssitz Berlin zur Verfügung.

Die Ausübung der notariellen Tätigkeit verpflichtet die Notarin zur Neutralität gegenüber den Beteiligten.

Rechtsgebiete der notariellen Angelegenheiten

Grundstückrecht

Die notarielle Tätigkeit umfasst das Grundstücks- und Immobilienrecht. Die Notarin berät und fertigt entsprechend der Belange der Beteiligten Verträge. Darüber hinaus wird die weitere Abwicklungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Grundstück- und Immobiliengeschäft mit Behörden, Gerichten und Banken durch die Notarin vollzogen.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtes ist es Aufgabe der Notarin auf dem vorsorgenden Rechtsgebiet der Eheverträge tätig zu sein. Die Eheverträge können Regelungen zum ehelichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder auch Gütertrennung), etwaige Regelungen zum Unterhaltsrecht und zum Recht des Versorgungsausgleiches umfassen.
Zu den notariellen Aufgaben gehört es auch, Scheidungsfolgenvereinbarungen und im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Ehegatten Übertragungsverträge zu verfassen und zu beurkunden.
Auch umfasst die notarielle Tätigkeit Beurkundung von Vollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen.

Erbrecht

Eine weitere wichtige Aufgabe der notariellen Tätigkeit ist die juristische Beratung und auch Regelung des Vermögens für die Zeit nach dem Tod.
Hierbei werden detaillierte Beratungen unter Berücksichtigung der Lebenskonstellation durch die Notarin angeboten. Auch im Zusammenhang mit der Konstellation der Patchworkfamilien werden Vorschläge zur Regelung des Vermögens ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang sind die Pflichtteils- und etwaigen Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen und es werden hierzu Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen.
Nach dem Tod gestaltet sich die notarielle Tätigkeit unter anderem in der Beurkundung der Erbscheinsanträge und der Abgabe der diesbezüglichen eidesstattlichen Versicherung.
Auch werden Vorschläge für die Auseinandersetzung der Miterben bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft hinsichtlich der Aufteilung und Übertragung des Nachlasses unterbreitet und beurkundet.

Gesellschaftsrecht

Die Notarin berät in allen notariellen Bereichen des Gesellschaftsrechtes. Hierzu gehören u.a. die Gründung einer Gesellschaft jeglicher Rechtsformen und die Ausarbeitung von Gesellschaftervereinbarungen.

Beglaubigungen

Zu den notariellen Amtstätigkeiten gehören ebenso die

  • Beglaubigungen von Unterschriften mit und ohne Entwurf
  • Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten